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Zweckverband zur Wasserver- und Abwasserentsorgung
der Gemeinden im Thüringer Holzland

Die Wasserzählerablesung erfolgt durch Selbstablesung der Kunden jeweils im Zeitraum vom 15.12. eines Jahres bis zum 10.01. des Folgejahres. Hierfür erhalten unsere Kunden Mitte Dezember ein Informationsschreiben mit abtrennbarer Zählerablesekarte. Den Wasserzählerstand können Sie uns auf dieser Zählerablesekarte notieren und per Post zurücksenden. Sie können die Karte natürlich auch direkt in unserer Geschäftsstelle abgeben oder uns den Zählerstand per e-mail oder telefonisch melden. Im jeweiligen Abrechnungszeitraum - ab Mitte Dezember bis 10.01. -  ist auch die  Online-Zählerstandsübermittlung hier auf unserer Homepage möglich. 

Bitte beachten Sie, dass bei fehlender Rückmeldung die Zählerstände gemäß den gesetzlichen Vorschriften maschinell hochgerechnet bzw. entsprechend der gültigen Satzung pro Person geschätzt werden.

Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung.

Die Online-Erfassung des Zählerstandes ist außerhalb der Jahreszählerablesung nicht möglich.
Bitte melden Sie Ihre Zählerstände telefonisch unter Tel. 036601 - 57820.


Die Zählerablesung sollte - wie nachfolgend näher beschrieben - erfolgen: