ZWA Logo
Zweckverband zur Wasserver- und Abwasserentsorgung
der Gemeinden im Thüringer Holzland

 

Projektbeschreibung und Ziele:

Die Baumaßnahme Schöngleina 3. BA beinhaltet u.a. den Bau von Schmutzwasserkanälen in der Ortslage Schöngleina mit dem Anschluss an die zentrale Schmutzwasserkläranlage Schöngleina. Für die Abwasserableitung soll entsprechend der Prämissen des § 55 Abs. 2 WHG ein Trennsystem aufgebaut werden. Alle Grundstücke des Siedlungsgebiets sollen durch einen neuen Schmutzwasserkanal erschlossen werden. Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolgt über die teils zu erneuernden und künftig als Regenwasser­kanäle zu nutzende Teilortskanalabschnitte.


Der Baubereich erstreckt sich wie folgt:

-       Hauptstraße von Kreuzung Wohngebiet Siebenhügel bis Zum Alten Gut Nr. 1-5

-       Hauptstraße von Kreuzung „Konsumstraße“ bis Kreuzung „Straße zum Flugplatz“

-       Hauptstraße „Straße zum Flugplatz“ bis ca. Ortsausgang

-       Straße "Am Alten Gut" hier H.-Nr. 1-5

-       Straße "Am Alten Gut" hier H.-Nr. 7-9

-       Straße "Am Alten Gut" hier H.-Nr. 12-17

 

Mit der Maßnahme sollen ca. 125 Einwohner an die Kläranlage Schöngleina angeschlossen werden. Es wird so ein Beitrag zum Gewässerschutz geleistet.



Hier investieren Europa und der Freistaat Thüringen in die ländlichen Gebiete.



Diese Maßnahme – mit einem Investitionsaufwand von ca 1,7 Mio EUR – wird von der Europäischen Union mit ca. 1 Mio EUR aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert.                                      

 

 

Projektbeschreibung

Das der Abwasserbehandlungsanlage Kahla zufließende Abwasser wird zurzeit mit großem Energieaufwand ausschließlich über eine aerobe Verfahrensstufe behandelt. Die Kläranlage Kahla ist deshalb momentan ein großer Energieverbraucher mit einhergehendemCO2-Ausstoß.

Ziel der Fördermaßnahme ist die Senkung des Energieverbrauchs der Kläranlage Kahla und daraus folgend die Senkung des für die Abwasserreinigung verursachten CO2-Ausstoßes.

Mit Hilfe der Fördermittel wird auf der Kläranlage Kahla für den anfallenden Klärschlamm eine anaerob arbeitende, mit neuen Technologien ausgestattete Faulungsanlage errichtet. Hier verwerten Bakterienstämme den im Klärschlamm enthaltenen Kohlenstoff unter Sauerstoffabschluss zu Methan. Das im Faulturm erzeugte Methangas wird anschließend einer Gasturbine zugeführt, in welcher daraus elektrische Energie gewonnen wird. Der erzeugte Strom wird der Abwasserbehandlungsanlage zum Eigenverbrauch zur Verfügung gestellt, welche damit ihren externen Strombedarf senken kann.

Neben dem Faulbehälter müssen für eine funktionierende anaerobe Schlammstabilisierung und Stromerzeugung mit Hilfe der Fördermittel noch weitere Anlagenteile errichtet werden, wie eine Primärschlammabscheidung über Feinstsiebung, eine Turbinenhalle, Umbau eines Schlammstapelbeckens zum kombinierten Schlammstapel-Gasbehälter einschl. Gasfackel, Rohrleitungs- und Wegebau sowie die Anpassung und Erweiterung der EMSR-Anlage.





Umleitungen und Ausweichstrecken:


Auf obenstehender Abbildung werden die drei gängigsten Umleitungs- und Ausweichstrecken von den Autobahnen A 4 und A 9 (aus Richtung Norden, Osten und Süden) nach Stadtroda (Zentrum) gezeigt:

 

Ausgeschilderte Umleitungsstrecken (ohne Tonnagebegrenzung):

Von Osten: Hermsdorfer Kreuz (A 4 / A 9) – Jena Zentrum – Gernewitz – Stadtroda (blau)

Von Süden: Autobahnabfahrt Lederhose (A 9) – Täler – Stadtroda (alternativ auch über die Abfahrt Hermsdorf-Süd) (lila)

 

Ausweichstrecken (ohne Tonnagebegrenzung):

Von Norden  / Osten: Autobahnabfahrt Bad Klosterlausnitz (A 9) – Ruttersdorf – Stadtroda (orange)

 

Die günstigste Ausweichstrecke für Anfahrten aus Osten und Norden führt über die Abfahrt Bad Klosterlausnitz und Ruttersdorf und wird von gängigen Routenplanern und Navigationssystemen vorgeschlagen. Für Ortskundige ist auch die Nutzung der noch kürzeren tonnagebegrenzten Kreisstraße Quirla – Möckern – Ulrichswalde – Stadtroda möglich.

 

Die in der Abbildung angegebenen Entfernungen und Fahrzeiten beziehen sich jeweils auf die einfache Strecke zwischen den Punkten „A“ und „B“ (Stadtroda, Zentrum). Die Mehrkilometer ergeben sich als Differenz zwischen Umleitungsstrecke und Strecke ohne Sperrung. Die tatsächlichen Fahrtstrecken und –zeiten sind abhängig von Start- und Zielort.



Pünktlich zum 06.03.2024 erfolgte die erneute Vollsperrung der Landesstraße L1076 in der Ortslage Quirla. Bereits am Morgen des folgenden Tages wurde in der Landesstraße die bituminöse Fahrbahn abgefräst.

Die Fahrbahndecke wurde am 07.03.2024 abgefräst. (Aufnahme vom 07.03.2024)

Die Fortsetzung des gemeinsamen Bauvorhabens im 2. Teilabschnitt bis in den Abzweig der K101 nach Dorna beinhaltet seitens des ZWA "Thüringer Holzland" die Verlegung eines Schmutz- und Regenwasserkanals sowie von Trinkwasserleitungen mit den entsprechenden Grundstücksanschlüssen. Neben der Landesstraße sind auch der Mühlweg und die Straße - Zur Sandgrube - von den Bauarbeiten betroffen.

Die Stadt Stadtroda investiert in eine neue Straßenbeleuchtung, in den Breitbandausbau sowie in neue Seitenräume (Gehwege, Park- und Grünflächen), errichtet zwei Bushaltestellen und beteiligt sich gemeinsam mit dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) an der Angleichung der Grundstückszufahrten.

Durch die Thüringer Energie AG (TEN) werden neue Stromkabel verlegt und die Telekom wird ihre vorhandenen Kabel teilweise neu in den unterirdischen Bauraum einordnen müssen.

Das TLBV erneuert abschließend die Fahrbahn und stellt im Bereich der Bushaltestelle eine Lichtsignalanlage auf.

Die Arbeiten sollen planmäßig bis Ende November 2024 abgeschlossen werden.

Für die unvermeidlichen Beeinträchtigungen der in Quirla direkt oder indirekt durch das Bauvorhaben betroffenen Anwohner, Gewerbetreibenden sowie Pächter in der Gartenanlage bitten wir um Verständnis.


Aktuell werden die vorbereitenden Arbeiten im Bereich der Gartenanlage Quirla und im Mühlenweg durchgeführt. Nach derzeitigem Stand soll die Vollsperrung zur Fortsetzung der Bauarbeiten in der Ortslage Quirla am 06.03.2024 wieder in Kraft treten. Es sind die bekannten Umleitungen zu nutzen.


Durch die günstigen Witterungsbedingungen der letzten Tage können die Arbeiten an der Gemeinschaftsbaumaßnahme planmäßig in der 6. KW fortgesetzt werden. Dabei werden zunächst in den Seitenbereichen der Landesstraße zwischen Quirla und Stadtroda die Längsdurchlässe erneuert. An den entsprechenden Stellen wird die Straße für die anfallenden Arbeiten punktuell halbseitig gesperrt.

Als nächstes folgt die Vorbereitung der innerörtlichen Umfahrung für Anlieger durch die Gartenanlage und den Mühlenweg.

Über den Zeitpunkt der Vollsperrung der Landesstraße in der Ortslage Quirla wird durch das Landratsamt und den ZWA "Thüringer Holzland" rechtzeitig informiert.


Auch in diesem Jahr werden wir wieder am IHK-Schülercollege teilnehmen und Schüler einen Tag in unsere Arbeit hineinschnuppern lassen.

Als Veranstaltungstag haben wir Dienstag, den 13.02.2024, von 8:45 bis 14:30 Uhr, im Betriebsgebäude Hermsdorf vorgesehen. An diesem Tag stellen wir euch unsere Ausbildungsberufe "Fachkraft für Wasserversorgungstechnik" und "Fachkraft für Abwasserentsorgungstechnik" näher vor.

Wenn ihr also Interesse an einem Tagespraktikum bei uns habt, meldet euch bitte an über:

www.ihk-schuelercollege.de/tagespraktikum   -   ZWA "Thüringer Holzland"

Im Nachgang ein paar Fotos vom Schülercollege-Tagespraktikum bei uns aus dem Jahr 2023. Die teilnehmenden Jugendlichen haben sich allesamt sehr positiv zum Ablauf des Praktikums geäußert und zeigten großes Interesse an den praktischen Übungen:


Die Jugendlichen durften sich in der Werkstatt des Trinkwasserbereiches ausprobieren.


Hier erhalten die Jugendlichen vom Leiter Abwasserentsorgung, Ralph Roßmann, Erklärungen zur Funktionsweise des Regenrückhaltebeckens Hermsdorf - Tridelta-Gelände.


Im Tagungsraum des Betriebsgebäudes in Hermsdorf erhalten die Jugendlichen eine erste Einführung in die Aufgaben eines Zweckverbandes zur Wasserver- und Abwasserentsorgung. Ebenfalls konnte unser derzeitiger Auszubildender zur Fachkraft Abwasserentsorgungstechnik, Marlon Greba, den Jugendlichen den Ausbildungsberuf näher bringen und Fragen zu seinen diesbezüglichen Erfahrungen beantworten.


Die Jugendlichen konnten auch ein paar Wasseranalysen und -tests - ph-Wert etc. - selbst durchführen.





In den letzten Arbeitstagen des Jahres hat die Firma NBU noch einmal alle Anstrengungen unternommen, um die Verbindungsstraße zwischen Stadtroda und Quirla schnellstmöglich fertigzustellen. Seit dem 20.12.2023, 16:00 Uhr, darf die Landesstraße wieder (legal) befahren werden, allerdings aufgrund der fehlenden Markierung nur mit maximal 70 km/h.

Fertige Landesstraße kurz vor der Verkehrsfreigabe (Aufnahme vom 20.12.2023)

Die freudige Nachricht wurde den Anwesenden in der Einwohnerversammlung am 19.12.2023 im Schützenhaus Stadtroda durch den Werkleiter des ZWA "Thüringer Holzland", Herrn Rothe, sowie den Leiter des Ordnungsamtes im Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Herrn Schumacher, offiziell verkündet. Hauptsächlich informierten die Vertreter des ZWA und des Landratsamtes die interessierten Bürger umfangreich über die Notwendigkeit und bisherige Durchführung der Gemeinschaftsbaumaßnahme sowie über die Umleitung, mögliche Ausweichstrecken und die geplante innerörtliche Umfahrung der Baustelle in Quirla für den Individualverkehr im kommenden Jahr.

Blick auf die neue Landesstraße im Ortsteil Quirla in Richtung Stadtroda (Aufnahme vom 20.12.2023)

Nach der Winterpause werden die Arbeiten in der Ortslage Quirla fortgesetzt. In diesem 2. Teilabschnitt werden bis zur Einfahrt in die Kreisstraße K102 nach Dorna durch den ZWA neue Schmutz- und Regenwasserkanäle sowie Trinkwasserleitungen verlegt, Stromkabel der TEN erneuert, durch die Stadt die Seitenbereiche mit Gehwegen, Park- und Grünflächen umgestaltet, zwei Bushaltestellen sowie eine Lichtsignalanlage errichtet und vom TLBV die Straße bedarfsgerecht ausgebaut. Vor einer erneuten Vollsperrung soll jedoch zunächst die Umfahrung für Anlieger mit Fahrzeugen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht hergestellt werden. Alle anderen Verkehrsteilnehmer nutzen bitte weiterhin die ausgewiesene Umleitung oder die bekannten Alternativen. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich in der 6. KW 2024 (in Abhängigkeit von der Witterung) beginnen und sollen bis Ende November 2024 abgeschlossen sein.


Aufgrund der winterlichen Witterungsverhältnisse konnte in der letzten Woche nicht wie geplant mit dem Bau der Bankette neben der Fahrbahn begonnen werden. Auch die Fahrbahnmarkierung sowie die Leitpfosten fehlen noch. Die Freigabe der Landesstraße zwischen Quirla und Stadtroda wird sich deswegen um höchstens eine Woche verzögern. Je nach Fortschritt der restlichen Arbeiten ist eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung geplant, um die Öffnung der Straße über die Winterpause gewährleisten zu können. Spätestens ab dem 22.12.2023 soll die Strecke wieder befahrbar sein. Nach derzeitigem Planungsstand werden die Arbeiten in der 6. KW wieder aufgenommen, sofern das Wetter es zulässt.


Die Fahrbahndecke konnte am 24.11.2023 fertiggestellt werden. 
(Aufnahmedatum: oben 24.11.2023, unten 05.12.2023)


Trinkwasser gültig 2021-2024
Grundgebühr / Jahr netto/ zzgl. 7 % MwSt. brutto
Wohnnutzung
je Wohneinheit 92,00 Euro 6,44 Euro 98,44 Euro
sonstige Nutzung
bis Q3 4 92,00 Euro 6,44 Euro 98,44 Euro
bis Q3 10 230,00 Euro 16,10 Euro 246,10 Euro
bis Q3 16 368,00 Euro 25,76 Euro 393,76 Euro
bis Q3 25 575,00 Euro 40,25 Euro 615,25 Euro
bis Q3 40 920,00 Euro 64,40 Euro 984,40 Euro
bis Q3 63 1.449,00 Euro 101,43 Euro 1.550,43 Euro
bis Q3 100 2.300,00 Euro 161,00 Euro 2.461,00 Euro
bis Q3 250 5.750,00 Euro 402,50 Euro 6.152,50 Euro
Verbrauchsgebühr netto zzgl. 7 % MwSt. brutto
  1,51 Euro/m³ 0,11 Euro/m³ 1,62 Euro/m³
Abwasser gültig 2023-2026
Grundgebühr Schmutzwasser/ Jahr Volleinleiter Teileinleiter
Wohnnutzung
je Wohneinheit 50,00 Euro 31,00 Euro
sonstige Nutzung
bis Q3 4 50,00 Euro 31,00 Euro
bis Q3 10 125,00 Euro 77,50 Euro
bis Q3 16 200,00 Euro 124,00 Euro
bis Q3 25 312,50 Euro 193,75 Euro
bis Q3 40 500,00 Euro 310,00 Euro
bis Q3 63 787,50 Euro 488,25 Euro
bis Q3 100 1.250,00 Euro 775,00 Euro
bis Q3 250 3.125,00 Euro 1.937,50 Euro
Mengengebühr Schmutzwasser    
Schmutzwasser Volleinleiter 2,86 Euro/m³
Schmutzwasser Teileinleiter   1,15 Euro/m³
Schmutzwasser Teileinleiter mit vollbiol. KKA 0,51 Euro/m³
Abwasserabgabe Direkteinleiter 0,90 Euro/m³
Abwasserabgabe Direkteinleiter mit vollbiol. KKA entfällt
 
Gebühr Niederschlagswasser    
Niederschlagswasser Grundstücke 2023 0,39 Euro/m2/Jahr
  ab 2024 0,40 Euro/m2/Jahr
Fäkalschlamm
Grundgebühr / Jahr    
Altanlagen (Mehrkammerausfaulgrube/Sammelgrube/abflusslose Grube)
Faul- bzw. Sammelraum bis zu 6 m³ 15,00 Euro
  je weitere 2 m³ 3,75 Euro
vollbiologische Kleinkläranlagen    
Baugröße in Einwohnerwerten (EW) bis zu 4 EW 15,00 Euro
  je weiteren EW 3,75 Euro
Mengengebühr    
Fäkalschlamm 40,40 Euro/m³
Abwasser aus abflussloser Grube   31,30 Euro/m³
Volleinleiter: Einleitung von Schmutzwasser in zentrale öffentliche Kläranlage (ohne Vorklärung)
Teileinleiter: Einleitung von Schmtzwasser in öffentlichen Kanal unter Vorklärung in grundstückseigener Kleinkläranlage (KKA)
Direkteinleiter: Einleitung direkt in Gewässer bzw. Versickerung auf Grundstück unter Vorklärung in grundstückseigener Kleinkläranlage (KKA)