Zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung der Abwasserbeseitigung in seinen 50 Mitgliedsgemeinden betreibt der Zweckverband viele abwassertechnische Anlagen, u.a. Abwasserkanäle, Abwasserschächte, Sonderbauwerke sowie Kläranlagen.
Die öffentlichen abwassertechnischen Anlagen dienen jedoch nicht nur der Entsorgung von Schmutzwasser, sondern auch der von Niederschlagswasser, welches von Grundstücken, Straßen und Plätzen abfließt.
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den vorhandenen grundstücksbezogenen befestigten oder bebauten und angeschlossenen Flächen. Für die Gebührenermittlung ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Ihnen, als Grundstückseigentümer, und uns unentbehrlich.
Zur Feststellung der Flächen auf Ihrem Grundstück erhalten Sie vom Zweckverband einen Erhebungsbogen, den wir auf Grundlage von ALB (Automatisches Liegenschaftsbuch von Thüringen) und ALK (Automatische Liegenschaftskarte von Thüringen) erstellt haben.
Wir bitten Sie, die betreffenden Flächen Ihres Grundstückes zu prüfen, wenn nötig zu korrigieren und in jedem Fall auszufüllen. Anschließend senden Sie bitte den von Ihnen unterschriebenen Erhebungsbogen an uns zurück. Wir empfehlen Ihnen, sich eine Kopie für Ihre Unterlagen anzufertigen.
Senden Sie den Erhebungsbogen bitte in jedem Fall zurück, auch wenn kein Niederschlagswasser von Ihrem Grundstück in die öffentliche Abwasserkanalisation abgeleitet wird.
Veränderungen Ihrer versiegelten Flächen können Sie uns natürlich jederzeit formlos mitteilen.
Sprechen Sie uns an, wir beantworten gern Ihre diesbezüglichen Fragen und suchen mit Ihnen schnelle und unkomplizierte Problemlösungen.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.