Bei der Verlegung des Schmutzwasserkanals wurden im gesamten Baubereich unzureichende Schichtstärken von Frostschutz und Asphalt und somit variierende Tragfähigkeiten im Straßenaufbau der Landesstraße festgestellt.
Das Thüringer Landesamt für Straßenbau hat sich deshalb kurzfristig entschlossen, im Zuge der bestehenden Vollsperrung auf der gesamten Länge von 200 m eine Vergleichmäßigung und Verbesserung der Tragfähigkeit der Straße herzustellen.
Während der Auskofferungsarbeiten wurde auf 120 m ein in nicht regelgerechter Tiefe verlegtes Kabelpaket der Telekom aufgefunden, so dass von der geplanten Technologie erneut abgewichen und ein Geogitter eingebaut werden muss.
Die Dauer der Vollsperrung wird sich deshalb bis zum Ende der Thüringer Herbstferien am 19.10.2025 verlängern. Wir bitten Anwohner und Verkehrsteilnehmer um ihr Verständnis.
Hermsdorf, den 25.09.2025
Schmutzwasserkanal Tälerweg mit Anbindung an die Lindenstraße ( L1062) und an die Kläranlage Täler 1 bei Lippersdorf
Der Bau beginnt mit dem Kanalbau in der L1062 zwischen der noch im Bau befindlichen Kläranlage und dem Ortsnetz Lippersdorf (Höhe erste Fußgängerbrücke).
Dies muss unter Vollsperrung der L1062 erfolgen. Die Vollsperrung der L1062 im genannten Baubereich beginnt am Montag, den 31.03.2025, und dauert ca. 4 Monate.
Die offizielle Umleitung verläuft über Stadtroda über die L1076 und L1077. Der Busverkehr fährt über Weißbach, Burkersdorf, Renthendorf. Dafür wird an der Kreuzung L1062 / L3218 nach Weißbach zwischen Lippersdorf und Erdmannsdorf eine provisorische Bushaltestelle errichtet.
Anschließend erfolgt bis einschließlich 2027 der Weiterbau im Tälerweg.
Insgesamt werden einschließlich der Hausanschlüsse ca. 2.100 m Abwasserleitungen verlegt.
Die Investitionskosten des Zweckverbandes betragen ca. 2,7 Mio Euro.
Die Maßnahme wird vom Land Thüringen mit ca. 1,5 Mio Euro gefördert.
Alle in den Baubereichen liegenden Grundstücke und Nebensammler werden an den neuen Schmutzwasserkanal und damit an die Kläranlage Täler 1 bei Lippersdorf angebunden.
Mit der Herstellung der Anschlussmöglichkeit an die zentrale Kläranlage entsteht für alle anschließbaren Grundstücke die Abwasserbeitragspflicht gemäß der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung (BS-EWS).
In die Planungsunterlagen und Satzungen (alle gültigen Satzungen des ZWA finden sie auch auf unserer Homepage) kann nach telefonischer Anmeldung (Tel.036601/ 578-0) in unseren Geschäftsräumen in Hermsdorf, Rodaer Str. 47, Einsicht genommen werden.