Die anlagenbezogenen Vorgaben für den Betrieb und die Wartung von vollbiologischen Kleinkläranlagen sind in der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung festgelegt.
Als Betreiber einer vollbiologischen Kleinkläranlage ist man u.a. zu regelmäßigen Sichtkontrollen verpflichtet, um Funktionsfehler zeitnah zu erkennen und deren Behebung zu veranlassen.
Neben diesen Betreiberkontrollen müssen auch regelmäßige Wartungen stattfinden. Diese Wartungen dürfen nur durch geeignete Personen durchgeführt werden. Um das zu gewährleisten, ist ein Wartungsvertrag mit einem dafür zertifizierten Fachbetrieb abzuschließen. Die erforderliche Wartungshäufigkeit richtet sich nach den Vorgaben der bauaufsichtlichen Zulassung.
Als Fachbetrieb gelten Wartungsunternehmen, die über ein gültiges Zertifikat der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) verfügen und in deren Zertifizierungsverzeichnis veröffentlicht sind (www.dwa-st.de*).
Um den ordnungsgemäßen Betrieb und die Wartungen zu protokollieren, muss ein Betriebsbuch geführt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Regelungen für Betrieb und Wartung auch für Kleinkläranlagen gelten, welche nicht über eine bauaufsichtliche Zulassung verfügen. In diesen Fällen findet die DIN 4261, Teil 4 Anwendung.
Der ZWA "Thüringer Holzland" verfügt über mehrjährige Erfahrung bei der Wartung von Kleinkläranlagen und besitzt das erforderliche Zertifikat der DWA als Wartungs-Fachunternehmen.
Zertifizierungsnummer: 06 - 11 - TH
Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir erstellen Ihnen gern ein Angebot für die Wartung Ihrer Kleinkläranlage. Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen.