Ab Oktober 2025 besteht für alle SEPA-Überweisungen die Verpflichtung Ihres Zahlungsdienstleisters bzw. Ihres Kreditinstituts zum Abgleich von IBAN und Empfängername, um den Schutz vor betrügerischen und fehlgeleiteten Zahlungen zu steigern (VoP-Verfahren).
Für Zahlungen an den ZWA Thüringer Holzland gilt als Empfängername:
AZV Gleistal