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Zweckverband zur Wasserver- und Abwasserentsorgung
der Gemeinden im Thüringer Holzland


 

Die aktuelle Rechtsprechung in Thüringen verlangt seit 2011 eine nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennte Berechnung der Abwassergebühr. Die Trennung der Gebühr führte zu einer verursachergerechteren Verteilung der Kosten für die Abwasserentsorgung.

 

Die Niederschlagswassergebühr stellt keine zusätzliche Gebühr dar.

Für die Ermittlung aller versiegelten Flächen auf Ihrem Grundstück, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, ist Ihre Mithilfe unverzichtbar. Bitte senden Sie in jedem Fall den Erhebungsbogen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an den ZWA „Thüringer Holzland“ zurück bzw. teilen Sie uns etwaige Änderungen der versiegelten Flächen auf Ihrem Grundstück formlos mit.