Der Gewässerschutz ist die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung. Wesentlicher Bestandteil des Gewässerschutzes ist die Behandlung des Abwassers nach dem Stand der Technik. In den Städten und Gemeinden im Verbandsgebiet wurden deshalb seit 1990 neue Kläranlagen und Kanäle gebaut. Der Mitteleinsatz für diese umfangreichen Investitionen erfolgte nach den gesetzlichen Anforderungen und unter Beachtung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Verbandes.
In vielen ländlich geprägten Gebieten sind jedoch auf Grund der sehr kleinteiligen Siedlungsstrukturen, verbunden mit dem immens hohen finanziellen und technischen Aufwand, zentrale Lösungen unwirtschaftlich.
Als Alternative zu zentralen Kläranlagen liegt die Perspektive für die Abwasserreinigung vieler Grundstücke im ländlichen Raum deshalb in der Herstellung und Betreibung grundstückseigener Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik ("Vollbiologie"). Die oftmals bereits vorhandenen Kleinkläranlagen entsprechen in der Regel nicht oder nicht mehr den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und verunreinigen die Gewässer.
Rechtsgrundlage sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Thüringer Wassergesetz (ThürWG) sowie der Thüringer Kleinkläranlagenerlass. Diese werden durch die Unteren Wasserbehörden der Landkreise mittels Sanierungsanordnungen durchgesetzt. Mit den Sanierungsanordnungen werden die Zweckverbände und die Grundstückseigentümer als Direkteinleiter zum Handeln verpflichtet.
Da diese gesetzlichen Vorgaben nur im gegenseitigen Miteinander zwischen dem Zweckverband und Ihnen erfüllt werden können, möchten wir Ihnen auf den folgenden Seiten nützliche Informationen rund um das Thema "Kleinkläranlagen" geben sowie unsere Beratung und Unterstützung anbieten.