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Zweckverband zur Wasserver- und Abwasserentsorgung
der Gemeinden im Thüringer Holzland

Allgemein


 Was ist Abwasser?

 

Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser) und das von Niederschlägen aus dem Bereich von versiegelten Flächen (bebaut oder befestigt) abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Niederschlagswasser entsteht nach Regenfällen, aber auch nach Hagel oder Schnee.
Zum Abwasser gehört auch Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben.

 

Ist es für die Niederschlagswassergebühr von Bedeutung, wie viel Regen in einem Jahr fällt?

 

Nein. Die Kosten der Niederschlagswasserentsorgung sind nicht von den tatsächlichen jährlichen Niederschlagswassermengen abhängig. Die der Niederschlagswasserentsorgung dienenden technischen Anlagen des Zweckverbandes sind für den durchschnittlichen Bemessungsregen ausgelegt.

 

Wie muss ich mich verhalten, wenn ich die versiegelten und tatsächlich angeschlossenen Flächen auf meinem Grundstück zukünftig vergrößern bzw. verkleinern möchte?

 
Verändern Sie zukünftig die versiegelten und tatsächlich angeschlossenen Flächen Ihres Grundstückes bzw. deren Versieglungsgrad, so teilen Sie dem ZWA "Thüringer Holzland" die aktuellen Flächen unter Angabe des Zeitpunktes der Veränderung schriftlich mit.
Ihre Angaben werden geprüft und bei der Festsetzung Ihrer Flächen entsprechend berücksichtigt.

Ist der Grundstückseigentümer zur Mitarbeit verpflichtet?
Sie sind als Grundstückseigentümer entsprechend der geltenden Satzungen des ZWA "Thüringer Holzland" zur Mitwirkung verpflichtet. Die Ergebnisse Ihrer Mitarbeit fließen in die Flächenermittlung ein, ansonsten erfolgt eine Schätzung auf Grundlage der ALK (Automatische Liegenschaftskarte von Thüringen).

Flächenermittlung

 

Wie werden Dachflächen berechnet?

 
Bei der Feststellung der Dachfläche sind die Dachform, die Dachneigung und die Art der Dacheindeckung (Ziegel, Dachpappe, Beton, Blech etc.) nicht maßgeblich. Von Ihnen zu prüfen ist die Grundfläche in m² unter dem Dach. Dachüberstände müssen, da Niederschlagswasser auch darauf anfällt, mit einbezogen werden.

Werden Gebäude mit untergeordneter Nutzung (z. B. Garagen, Schuppen, Carports, Gartenlauben, Scheunen, Ställe) einbezogen?
Bei diesen Gebäuden handelt es sich ebenfalls um versiegelte Flächen. Wird von diesen Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die öffentliche Abwasserkanalisation eingeleitet, sind sie als tatsächlich angeschlossene Flächen zu erfassen. Verbleibt das Niederschlagswasser jedoch auf dem Grundstück, gelten diese Flächen als versiegelt, aber nicht angeschlossen.

Werden Gebäudeteile (z. B. Haus- bzw. Kellereingänge, Balkone, Vordächer, Dachterrassen) einbezogen?
Diese Gebäudeteile sind versiegelte Flächen. Wenn Niederschlagswasser von ihnen in die öffentliche Abwasserkanalisation eingeleitet wird, gelten sie als angeschlossen.

 

Wird die Geschosszahl eines Gebäudes berücksichtigt?

Nein, die Anzahl der vorhandenen Geschosse wirkt sich nicht auf die versiegelte Fläche aus.


Was ist eine Zisterne und wann wird sie bei der Flächenermittlung angerechnet?
Eine Zisterne ist ein Wasserspeicher, der ober- oder unterirdisch installiert sein kann.
Eine anrechenbare Zisterne muss ein Mindestvolumen von 1 m³ besitzen und darf nicht ortsveränderbar sein. Transportable Behälter, unabhängig von deren Größe, werden nicht berücksichtigt.

Wie wirkt sich eine Zisterne auf die tatsächlich angeschlossene gewichtete Fläche aus?
Bei der Anrechnung von Zisternen wird davon ausgegangen, dass die Anlage über das gesamte Kalenderjahr gleichmäßig genutzt wird.
Bei Zisternen mit Überlauf in den öffentlichen Kanal wird je 1 m³ Fassungsvolumen eine Abzugsfläche von 20 m² tatsächlich angeschlossener Fläche angerechnet.

Wird ein Gartenteich als Zisterne anerkannt?
Nein. Ein gefüllter Teich besitzt keine Aufnahmekapazität. Er würde sofort überlaufen.

Anschlusssituation

 

Was ist ein öffentlicher Abwasserkanal?

 
Der öffentliche Abwasserkanal ist Bestandteil der zentralen öffentlichen Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes. Abwasserkanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle. Der öffentliche Abwasserkanal dient der ordnungsgemäßen Abwasserableitung im Zweckverband.

Woran erkenne ich, welche Flächen an die Kanalisation angeschlossen sind?
Informationen hierzu können Sie aus Ihren Bauunterlagen entnehmen.

Wird unterschieden, ob die versiegelte Fläche mittelbar oder unmittelbar an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen ist?
Nein. Es ist unerheblich, ob das Niederschlagswasser oberirdisch aufgrund des Gefälles über einen Straßeneinlauf (Gully) oder unterirdisch durch eine private Abwasserkanalisation (Rohrleitung) in die öffentliche Entwässerungseinrichtung abgeleitet wird.

Wird unterschieden, ob die versiegelte Fläche an einer Mischwasserkanalisation oder einer Niederschlagswasserkanalisation angeschlossen ist?
Nein, die tatsächlich angeschlossene, gewichtete Fläche ist entscheidend. Die Art, die Größe, das Material, das Alter oder der Zustand des Abwasserkanals ist dabei nicht relevant.

Erfolgt eine Unterscheidung für die Niederschlagswassergebühr in Voll- und Teileinleiter?
Achtung Änderung: Es erfolgt keine Unterscheidung in Voll - und Teileinleiter.